Zusatz- und IGeL-Leistungen
In einem Satz zusammengefasst:
Die Krankenkasse kommt in der Regel für die Kosten der Behandlung nicht auf. Sie müssen die Behandlungskosten also selber tragen. Dazu gehören unter anderem sportärztliche Untersuchungen, wie sie zum Beispiel für Wettkampf oder Blindensportler, Taucher, Wassersportler oder Fallschirmspringer gefordert werden.
Ihnen stehen dazu sämtliche Untersuchungsmöglichkeiten in unserer Praxis wie Sehtest, EKG und Lungenfunktion zur Verfügung. Denken Sie bitte an Ihr Logbuch, Taucherpass, Springerbuch etc.
Leider werden auch folgende Untersuchungen ebenfalls nicht von der Krankenkasse erstattet:
IGeL-Leistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Untersuchungen und Therapien handeln, die aus ärztlicher Sicht sinnvoll sind, aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Nicht angeboten werden Therapieformen, die wir für fragwürdig oder gefährlich halten. Sie können die Sichtweise der Krankenkasse unter www.Igel-Monitor.de nachlesen. Bei der Vergütung von IGeL-Leistungen halten wir uns an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und klären Sie vorab über die möglichen Kosten auf.
Bitte beachten Sie, dass Beratung zu IGeL-Leistungen und Durchführung am selben Tag nur möglich sind, wenn Sie sich vorab ausreichend informiert haben. IGeL-Leistungen müssen direkt in der Praxis bezahlt werden, Sie erhalten eine Quittung. Preise für IGeL-Leistungen:
Check-Up Untersuchungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden (z.B. weil die Wartezeit noch nicht erfüllt ist)
Hautkrebsscreening (Untersuchung mit Lupe) vor dem 35.Lebensjahr bzw. außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Jahres-Intervalle
Sportbootführerschein mit Sehtest, Untersuchung
Individuelle Krankheitsberichte, Diätpläne und Gutachten (nach Aufwand)